Wahlkundmachung

Am Sonntag, 20. März 2022, wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die
1. im Gebiet der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder sich dieser Pfarre zugehörig fühlen;
2. vor dem 1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben;
3. nicht voll oder teilweise besachwaltet (früher: entmündigt) sind;
4. nicht durch eine strafrechtliche Maßnahme an der Teilnahme am Gemeindeleben verhindert sind.

Wählbar
sind wahlberechtigte Personen, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Wahlvorschläge
wurden alle berücksichtigt, die bis Ende Jänner 2022 beim Pfarramt eingelangt sind.

Wahl
Gewählt werden kann von Sonntag, 13. März 2022, bis spätestens Sonntag, 20. März 2022, 10 Uhr.

WAHLORT
Die Wahlurne befindet sich in der Pfarrkirche St. Andrä.

KANDIDATINNEN-LISTE / WÄHLERVERZEICHNIS
Die KandidatInnen-Liste und das Wählerverzeichnis liegen zur Einsicht im Pfarrhof auf. Die wählbaren KanditatInnen werden ab 08. März 2022 jedem Wahlberechtigten persönlich zugestellt.

EINSPRUCHSRECHT ZUR KANDIDATINNEN-LISTE
Jedes aktiv wahlberechtigte Pfarrmitglied kann innerhalb einer Woche nach Bekanntmachung der KandidatInnen-Liste vom Wahlvorstand eine Begründung über die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten verlangen. Ist dem Pfarrmitglied die Auswahl auch nach der Begründung nicht einsichtig, kann es beim Pfarrgemeinderat Einspruch gegen die KandidatInnen-Liste erheben. Der Pfarrgemeinderat entscheidet bis spätestens Sonntag, 06. März 2022 endgültig über sämtliche Einsprüche.

Die Mitglieder des Wahlvorstands