Für die Feier von Gottesdiensten gilt ab 16. April 2022 entsprechend der Rahmenordnung der
österr. Bischofskonferenz folgendes (Auszug):
ausgesetzt mit 1. Juni 2022
Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten.
- Das Tragen einer FFP-2 Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend! Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
- Der Vorsteher und alle weiteren liturgischen Dienste müssen unmittelbar vor dem Beginn der Feier die Hände gründlich waschen (mit Warmwasser und Seife) oder sie desinfizieren.
- Es ist kein Mindestabstand mehr erforderlich
- Der Gemeindegesang unterliegt keiner Einschränkung.
- Die 3G-Regel für liturgische Dienste entfällt
- Als Friedenszeichen bleibt das gegenseitige Anblicken und Zuneigen, sowie die Zusage des Friedens.
- Für den Kommunionsgang ist eine FFP2-Maske sowie die Handkommunion dringend empfohlen.
- Für Begräbnisse gelten in der Kirche die Regeln dieser Rahmenverordnung. Am Friedhof und der Aufbahrungshalle gelten die staatlichen Vorgaben.
- Für Taufen und Trauungen gelten in der Kirche die Regeln dieser Rahmenverordnung. Einem allfälligen Wunsch der Eltern bzw. dem Brautpaar nach verpflichtendem Tragen einer FFP2-Maske ist nachzukommen.
- Chorgesang und liturgische Musik unterliegen den Vorgaben der Kirchenmusik-Kommission http://www.kirchenmusikkommission.at und den allgemeinen Regel des österreichischen Chorverbandes http://www.chorverband.at.